um bei Störungen durch Ihre Mitmenschen oder deren Besucher zukünftig schneller reagieren zu können, benötigen wir Ihre Mithilfe.
Folgende Punkte sollten Sie vor der Beschwerdeeinreichung prüfen:
Wer ist verantwortlich für die Störung im Haus und welches Ausmaß hat sie?
Ist die Störung eine Vertragsverletzung im Sinne der Hausordnung? Prüfen Sie Ihren Mietvertrag oder lesen Sie die auszugsweise abgedruckte Hausordnung auf der Rpükseite des beigefügten Protokolls.
Beispiel Lärmbelästigung ...
Ruhezeiten lt. Hausordnung In der Zeit von 20 bis 8 Uhr sowie 13 bis 15 Uhr
Vorgehensweise bei Störungen | Mieter
Veruchen Sie das Problem zu Anfang in einem persönlichen Gespräch zu lösen.
Sofern keine Besserung eintritt, fertigen Sie ein detailliertes Protokoll mit Datum, konkreten Zeiten sowie Art und Intensität der Störung an.
Suchen Sie Zeugen, die Art und Dauer der Belästigung bestätigen können. Machen Sie Ihre Mitbewohner auf zu führende Protokole aufmerksam.
Führen Sie die Protokolle auch nach der Anzeige bei der SWV GmbH weiter und geben Sie abgeschlossene Aufzeichnungen immer zügig ab.
Wir benötigen Ihre Mithilfe! Zur Vereinfachung haben wir Ihnen ein vorgefertigtes Formular erstellt.
Maßnahmen und Pflichten | Vermieter
Eingang der Beschwerde/Lärmprotokoll
persönlicher Gesprächstermin mit dem Verursacher
erste Abmahnung des angezeigten Mieters
rechtliche bzw. gerichtliche Auseinandersetzung
Ein gerichtliches Verfahren benötigt Zeit und ist durch die SWV GmbH nicht beeinflussbar.
Beispiel Gerichtsurteil Lärmbelästigung
Die normalen Wohngeräusche anderer Mieter sind in einem Mietshaus hinzunehmen; hierzu gehört auch üblicher Kinderlärm, der von Kindern der Mieter ausgeht. [...]
Auszug BGH-Urteil vom 22. Januar 2003